(Bildnachweis: Jacques Tilly / www.giordano-bruno-stiftung.de)
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Grundrechte beschneiden?
Volksvertreter haben am 19.7.12
auf Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD
durch ihre Zustimmung oder Enthaltung eine Resolution des Bundestags ermöglicht, die
auf Einschränkung im Grundgesetz garantierter Rechte von Jungen gerichtet ist; betroffen sind insbesondere
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das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit,
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die
Gleichberechtigung von Mann und Frau,
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die negative Religionsfreiheit.
Worum geht es? Um einen sehr alten Brauch, die
medizinisch nicht erforderliche Beschneidung von Jungen – um Todesfälle, Komplikationen,
immer um einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung mit dauerhaften körperlichen und seelischen Folgen,
um
erzwungene Teilnahme an einem lebenslang
andauernden religiösen Ritual.
Liebe Abgeordnete, die Sie so entschieden haben:
Ignorieren Sie, was Ihr mit starken Grundrechten verwöhntes Wahlvolk von Ihnen denkt?
Ihre kindlichen Opfer haben kein Stimmrecht – wir Erwachsenen schon.
In diesem Land gelten Grundrechte, um die uns Menschen auf der ganzen Welt beneiden – bis jetzt!
Forderung
Keine Legalisierung von Genitalbeschneidung an Kindern!
Ansprechpartner
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Die Abgeordneten Ihres Wahlkreises
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Der Deutsche Bundestag und seine Fraktionen
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle
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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Kommentar
Das Beschneidungsgesetz im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestags
(PDF, dieser Text steht für die freie Verbreitung unter der
Creative Commons Lizenz CC BY-ND 3.0
zur Verfügung.)
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